Haftungsausschluss
> Der Teilnehmer erklärt in der Lage zu sein, sein Motorrad zu fahren
und die Fundamente, welche das Fahren auf der Rennstrecke voraussetzt zu
beherrschen.
> Der Teilnehmer erklärt bei guter Gesundheit und im Besitz seiner
vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu sein. Er erklärt, dass
keine medizinische Kontraindikation ihn am ausüben des Motorradfahrens
auf der Rennstrecke hinder und er sich zurzeit nicht einer, seine
Fähigkeiten beeinträchtigenden, Behandlung unterzieht.
> Der Teilnehmer erklärt sich des Unfallrisikos, für Material
und/oder Körper beim, Fahren auf der Rennstrecke vollständig bewusst zu
sein. Er ist einverstanden dieses Risiko einzugehen und akzeptier das
Risiko, welches durch andere Benützer der Rennstrecke entstehen kann.
> Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutze Fahrzeug
verursachten Schäden, soweit kein Haftungssauschluss vereinbart wird. Im
Fall von verursachten Schäden an den Infrastrukturen und den von der
Rennstrecke genutzten Mobilien verpflichtet sich der Teilnehmer die
dadurch entstandenen Kosten ohne Verzug zu begleichen.
> Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entsteht, und zwar gegen den Veranstalter, die
Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer,
Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen einschliesslich deren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
> Sowie gegen andere Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren
Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge.
> Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass
ausschliesslich er selbst das/die von ihm registrierte/n Fahrzeug/e
führt.
> Wir können nicht für während der Veranstaltung begangene Diebstähle
zur Verantwortung gezogen werden.
> Dieser Haftungsauschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
beruhen.
> Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz
(z.B Fahrzeugversicherung, Rennstecken- und Privathaftpflicht,
Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
> * Für minderjährige Teilnehmer ist das schriftliche Einverständnis
des gesetzlichen Vertreters unumgänglich
Schutzbekleidung / Technische Bestimmungen / Verhaltensregeln.
> Der Teilnehmer ist verpflichtet, rennstreckentaugliche
Schutzbekleidung zu tragen.
> Das Motorrad muss für das Fahren auf der Rennstrecke geeignet und
in einwandfreiem technischem Zustand sein.
> Auspuffanlagen sind freigestellt, das Fahrgeräusch darf den für die
jeweilige Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
> Der Teilnehmer ist verpflichtet an den Fahrerbesprechungen
(Briefing) teilzunehmen.
> Während der gesamten Veranstaltungsdauer hat der Teilnehmer den
Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters sowie der
Streckenbetreiber Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass er
andere Teilnehmer in keinem Fall gefährdet.
> Im Fahrerlager ist mit jedem Fahrzeug, Schrittgeschwindigkeit
einzuhalten.
> Freiwilliges Anhalten auf der Strecke, gleich aus welchem Grund,
ist strengstens untersagt.
> Im Training können verschieden schnelle Teilnehmer
aufeinandertreffen, besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme
ist geboten.
> Während der ganzen Veranstaltung ist es strikte untersagt, unter
Einfluss von Alkohol (0.0‰), Drogen oder die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigenden Medikamenten auf der Rennstrecke zu fahren.
> Der Teilnehmer weiss, dass Aufnahmen seiner Person durch
Sicherheits- Überwachungskameras EDV-unterstützt gespeichert und
verarbeitet sowie im Anlassfall zu Aufklärung von strafbarem Verhalten,
Unfällen, Beschädigungen und/oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen
verwendet werden.
Das Befolgen dieser Hinweise zur Ausrüstung, den technischen Bestimmungen und den Verhaltensregeln ist für die Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen sind wir ohne weitere Vorwarnung berechtig, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages entsteht.