Verzichtserklärung


Als PDF ansehen / herunterladen



Haftungsausschluss


> Der Teilnehmer erklärt in der Lage zu sein, sein Motorrad zu fahren und die Fundamente, welche das Fahren auf der Rennstrecke voraussetzt zu beherrschen.
> Der Teilnehmer erklärt bei guter Gesundheit und im Besitz seiner vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu sein. Er erklärt, dass keine medizinische Kontraindikation ihn am ausüben des Motorradfahrens auf der Rennstrecke hinder und er sich zurzeit nicht einer, seine Fähigkeiten beeinträchtigenden, Behandlung unterzieht.
> Der Teilnehmer erklärt sich des Unfallrisikos, für Material und/oder Körper beim, Fahren auf der Rennstrecke vollständig bewusst zu sein. Er ist einverstanden dieses Risiko einzugehen und akzeptier das Risiko, welches durch andere Benützer der Rennstrecke entstehen kann.
> Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutze Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungssauschluss vereinbart wird. Im Fall von verursachten Schäden an den Infrastrukturen und den von der Rennstrecke genutzten Mobilien verpflichtet sich der Teilnehmer die dadurch entstandenen Kosten ohne Verzug zu begleichen.
> Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entsteht, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschliesslich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
> Sowie gegen andere Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge.
> Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschliesslich er selbst das/die von ihm registrierte/n Fahrzeug/e führt.
> Wir können nicht für während der Veranstaltung begangene Diebstähle zur Verantwortung gezogen werden.
> Dieser Haftungsauschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
> Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B Fahrzeugversicherung, Rennstecken- und Privathaftpflicht, Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
> * Für minderjährige Teilnehmer ist das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters unumgänglich



Schutzbekleidung / Technische Bestimmungen / Verhaltensregeln.


> Der Teilnehmer ist verpflichtet, rennstreckentaugliche Schutzbekleidung zu tragen.
> Das Motorrad muss für das Fahren auf der Rennstrecke geeignet und in einwandfreiem technischem Zustand sein.
> Auspuffanlagen sind freigestellt, das Fahrgeräusch darf den für die jeweilige Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
> Der Teilnehmer ist verpflichtet an den Fahrerbesprechungen (Briefing) teilzunehmen.
> Während der gesamten Veranstaltungsdauer hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer in keinem Fall gefährdet.
> Im Fahrerlager ist mit jedem Fahrzeug, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
> Freiwilliges Anhalten auf der Strecke, gleich aus welchem Grund, ist strengstens untersagt.
> Im Training können verschieden schnelle Teilnehmer aufeinandertreffen, besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten.
> Während der ganzen Veranstaltung ist es strikte untersagt, unter Einfluss von Alkohol (0.0‰), Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten auf der Rennstrecke zu fahren.
> Der Teilnehmer weiss, dass Aufnahmen seiner Person durch Sicherheits- Überwachungskameras EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet sowie im Anlassfall zu Aufklärung von strafbarem Verhalten, Unfällen, Beschädigungen und/oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen verwendet werden.


Das Befolgen dieser Hinweise zur Ausrüstung, den technischen Bestimmungen und den Verhaltensregeln ist für die Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen sind wir ohne weitere Vorwarnung berechtig, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages entsteht.